Das Röntgen
Bereits 1895 gelang Wilhelm Conrad Röntgen der Nachweis der nach ihm benannten Strahlen, im angelsächsischen Sprachraum als X-ray bekannt. Röntgenstrahlen sind hochenergetische Strahlen, die die meisten Gewebe problemlos durchdringen und in einer unter Hochspannung stehenden Röhre hergestellt und auf das Organ abgestrahlt werden. Spezielle Detektoren hinter dem Organ messen die Absorption und erzeugen ein zweidimensionales Bild, das vom Grundsatz her einem Schwarz/Weiß-Foto entspricht. Da es sich im Körper immer um dreidimensionale Strukturen handelt, ist in der Regel eine Aufnahme in einer zweiten Ebene notwendig, anders ist keine hinreichende räumliche Zuordnung eventueller Veränderungen möglich. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Detektoren sind heute nur noch minimale Strahlendosen notwendig. So ist es auch kein Problem, schwangere Patientinnen zu untersuchen, sofern es sich nicht um Untersuchungen des Bauchraumes oder der Lunge handelt. Häufige Gründe für eine Untersuchung ist der Ausschluss einer Lungenentzündung oder eines Knochenbruchs. Untersuchungen des Schädels werden bereits seit vielen Jahren nicht mehr durchgeführt. Oft geht es um eine erste Einschätzung degenerativer Veränderungen zum Beispiel der Hüftgelenke, Kniegelenke, Fingergelenke oder Wirbelsäule, wobei die Röntgenaufnahme nur erste Aufschlüsse über den Schweregrad einiger Veränderungen geben kann.
Was sollten Sie bei der Terminvereinbarung wissen und beachten:
- Zum Untersuchungstag benötigen wir eine aktuelle gültige Überweisung für das laufende Quartal sowie Ihre Versichertenkarte.
- Sofern es sich um Kontrolluntersuchungen handelt, bringen Sie bitte vorhandene Voraufnahmen mit, idealerweise auf CD. Wurde die Untersuchung in unserer Praxis durchgeführt, haben wir die Aufnahmen gespeichert und Sie müssen nichts mitbringen.
- Bei Schwangeren ist es unproblematisch, die Extremitäten zu Röntgen, z. B. zum Frakturausschluss am Hand- oder Sprunggelenk. Aufnahmen vom Bauchraum, Becken und Wirbelsäule sind nicht zulässig.